
Krieg ist grundsätzlich verboten. Krieg verursacht unermessliches Leid. Trotzdem ist er allgegenwärtig. Die Nachrichten berichten täglich über bewaffnete Auseinandersetzungen und ihre grausamen Folgen. Massengräber, Minenopfer, Vertreibungen und Vergewaltigungen gehören zu diesem Schreckensszenario.
Das Rote Kreuz und das humanitäre Völkerrecht: Das humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Zwar kann es Kriege nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern. Es dient dem Schutz aller an einem Konflikt beteiligten Personengruppen und legt den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf.
If War Comes To You –
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Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung hat sich für ein Verbot von Kernwaffen ausgesprochen und eingesetzt (Vierjahres-Aktionsplan), nachdem sie 1945 in Hiroshima und Nagasaki Zeuge des mit dem Einsatz von Atomwaffen verbundenen menschlichen Leides wurde. Das Deutsche Rote Kreuz hat den im Juli 2017 angenommenen Atomwaffenverbotsvertrag insbesondere mit Blick auf das darin enthaltene und auf dem humanitären Völkerrecht basierende Verbot des Einsatzes von Atomwaffen begrüßt.
Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen.
